Das BMF hebt sein Schreiben vom 13. Juni 2005 zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung vereinnahmter und verausgabter Pfandgelder auf (Az. IV C 6 – S-2133 / 13 / 10002).
Source: DATEV Steuer
Das BMF hebt sein Schreiben vom 13. Juni 2005 zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung vereinnahmter und verausgabter Pfandgelder auf (Az. IV C 6 – S-2133 / 13 / 10002).
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