Nach der politischen Einigung auf eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 31.03.2023 haben das Bundesbauministerium und das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium die Länder- und Verbändeanhörung zur Gesetzesnovelle gestartet. Nach Abschluss dieser Konsultationsphase folgt dann in einem nächsten Schritt, ebenfalls noch im April 2023, die Kabinettbefassung.