Die Bundesregierung hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen“ (BT-Drs. 21/1849) eingebracht. Damit soll u. a. die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Zivilsachen gestärkt werden.