Der Bundestag hat am 09.02.2023 einstimmig den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe in einer vom Ausschuss geänderten Fassung in 2./3. Lesung angenommen.