Der Rechtsverkehr mit dem Bundesverfassungsgericht soll künftig elektronisch möglich sein. Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte „Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes – Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht“ (20/9043) vor.