Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum sog. kapitalmarktabhängigen Stornoabzug bei Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen genügen dem Erfordernis der Bezifferung

Der BGH hat entschieden, dass die von einem Versicherer in seinen Versicherungsbedingungen verwendeten Klauseln zu einem kapitalmarktabhängigen Stornoabzug bei Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen nicht gegen das in § 169 Abs. 5 Satz 1 VVG enthaltene...