Eine Ceragem-Massageliege zählt als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies entschied das SG Stuttgart (Az. S 18 KR 519/22).
Ceragem-Massageliege zählt nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung
von tadmin | Aug 10, 2024 | Uncategorized