Eine Tätigkeit als Anbieter von Cocktailkursen ist für die Tätigkeit als verbeamteter Lehrer nicht förderlich im besoldungsrechtlichen Sinne. So das VG Aachen (Az. 1 K 2377/23).
Das Halten von Cocktailkursen führt nicht zu einer höheren Besoldung eines Realschullehrers
von tadmin | Feb 4, 2025 | Uncategorized