Das Dienstgericht des Bundes am BGH hat wesentliche Rechtsgrundsätze dazu aufgestellt, unter welchen Voraussetzungen die politische Betätigung eines Richters seine Versetzung gemäß § 31 DRiG im Interesse der Rechtspflege rechtfertigen kann (Az. RiZ(R) 1/23).
Dienstgericht des Bundes bestätigt die Zulässigkeit der Versetzung eines Richters in den Ruhestand
von tadmin | Okt. 7, 2023 | Uncategorized