Das VG Ansbach hat einen Antrag im einstweiligen Rechtsschutz gegen die von der Stadt Nürnberg im Denkmalschutzrecht erteilte Abbrucherlaubnis der Radrennbahn Nürnberg abgelehnt (Az. AN 9 S 23.2188).
Eilantrag gegen denkmalschutzrechtliche Abbrucherlaubnis der Radrennbahn in Nürnberg abgelehnt
von tadmin | Mrz 5, 2024 | Uncategorized