Das BMJV hat am 13.06.2025 den Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung“ veröffentlicht. Damit sollen Beurkundungen künftig generell auch in elektronischer Form errichtet werden können, also bspw. mittels eines Unterschriftenpads.
Einführung von elektronischen Beurkundungen: Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung
von tadmin | Juni 17, 2025 | Uncategorized