Das OVG NRW hat dem Eilantrag des Autors eines Buches stattgegeben und der Stadt Münster aufgegeben, den Hinweis „Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt.“ zu entfernen. Dieser verletze den Autor in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit sowie in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Az. 5 B 451/25).