Ein Architekt, der bei der Gebäudesanierung seine Kunden nicht nur in technischer Hinsicht berät, sondern auch Ratschläge zum Erhalt von Fördermitteln erteilt, muss für Schäden einstehen, wenn er die Fördervoraussetzungen fehlerhaft einschätzt. So entschied das LG Frankenthal (Az. 7 O 13/23).
Energetische Gebäudesanierung: Energieberater haftet bei Falschberatung auch in rechtlicher Sicht
von tadmin | Apr 3, 2024 | Uncategorized