Eine Personengesellschaft ist – auch wenn sie eine Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausübt und die Beteiligung an der potenziellen Organgesellschaft im Gesamthandsvermögen hält – keine taugliche Organträgerin, wenn einer ihrer Gesellschafter eine von der Körperschaftsteuer befreite Körperschaft ist. So das FG Schleswig-Holstein (Az. 1 K 54/23).
Entscheidung der Frage des Bestehens einer körperschaftsteuerlichen Organschaft durch Grundlagenbescheid – Personengesellschaft mit einem von der Körperschaftsteuer befreiten Gesellschafter keine taugliche Organträgerin
von tadmin | Apr 9, 2024 | Uncategorized