Das LG Karlsruhe hat der Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. stattgegeben und entschieden, dass die dm-drogerie markt GmbH & Co. KG es künftig zu unterlassen hat, Produkte auf der Verpackung mit den Begriffen „klimaneutral“ bzw. „Umweltneutrales Produkt“ zu bewerben (Az. 13 O 46/22 KfH).
Entscheidung im Rechtsstreit um die Bewerbung von Produkten als „klimaneutral“ oder „umweltneutral“
von tadmin | Jul 27, 2023 | Uncategorized