Das BMF hat den Entwurf eines Schreibens zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01.01.2025 veröffentlicht (Az. III C 2 – S-7287-a / 23 / 10001 :007). Das finale Schreiben soll lt. BMF im 4. Quartal 2024 folgen.