Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines Erbprätendenten nicht zur Entscheidung angenommen. Dieser wendete sich gegen gerichtliche Entscheidungen eines abgeschlossenen Erbscheinsverfahrens (Az. 1 BvR 1929/23).
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen eines abgeschlossenen Erbscheinsverfahrens
von tadmin | Aug 31, 2024 | Uncategorized