Das BMF hat gem. § 187 Abs. 3 Satz 4 BewG die maßgebenden Verbraucherpeisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG bekannt gegeben, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024 anzuwenden sind (Az. IV D 4 – S-3224 / 23 / 10001 :002).