Das BMF teilt mit, dass die Randziffer 34 des Schreibens vom 05.10.2000 aufgehoben wurde (Az. IV C 1 – S-2256 / 19 / 10002 :001).
Source: DATEV Steuer
Das BMF teilt mit, dass die Randziffer 34 des Schreibens vom 05.10.2000 aufgehoben wurde (Az. IV C 1 – S-2256 / 19 / 10002 :001).
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