Das BMF veröffentlicht ein Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kapital, das vor allem Kapitalgesellschaften durch die Einräumung von Genussrechten erhalten, und dabei insbesondere zur Zuordnung zum Eigen- oder Fremdkapital (Az. IV C 6 – S-2133 / 19 / 10004 :002).