Das FG Köln hat europarechtliche Zweifel daran, ob einer in Liechtenstein ansässigen Familienstiftung das für inländische Familienstiftungen geltende sog. Steuerklassenprivileg im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorenthalten werden darf. Mit seinem Beschluss vom 30.11.2023 (Az. 7 K 217/21) hat der 7. Senat dem EuGH diese Frage zur Entscheidung vorgelegt (Rs. C-142/24).
EuGH-Vorlage: Finanzgericht Köln hält höhere Schenkungsteuer für die Errichtung einer ausländischen Familienstiftung für europarechtswidrig
von tadmin | Mrz 12, 2024 | Uncategorized