Der EuGH hat zu Schadensersatzklagen wegen Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht entschieden. Das einschlägige Unionsrecht steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, wonach in dem Fall, dass dem Antrag teilweise stattgegeben wird, jede Partei ihre Kosten und die Hälfte der gemeinsamen Kosten trägt (Rs. C-312/21).