Der EuGH entschied zum Schutz personenbezogener Daten: Die Aufsichtsbehörde eines Mitgliedstaats kann selbst dann die Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten anordnen, wenn die betroffene Person zuvor keinen entsprechenden Antrag gestellt hat (Rs. C-46/23).
EuGH zum Schutz personenbezogener Daten: Aufsichtsbehörde eines Mitgliedstaats kann ohne Antrag Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten anordnen
von tadmin | Mrz 15, 2024 | Uncategorized