Das AG München sprach einem Radfahrer, der an einer Baustelle gestürzt war, Schadensersatz zu, da die Baufirma ihren Kontroll- und Überwachungspflichten nicht ausreichend nachgekommen ist (Az. 231 C 10902/24).
Fahrradunfall wegen Baustelle: Schmerzensgeldanspruch gegen Baufirma wegen Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten
von tadmin | Apr. 8, 2025 | Uncategorized