Fahrschulunterricht für die Fahrerlaubnisklassen B und C1 ist kein von der Mehrwertsteuer befreiter Schul- und Hochschulunterricht. So entschied der EuGH (Rs. C-449/17).
Source: DATEV Steuer
Fahrschulunterricht für die Fahrerlaubnisklassen B und C1 ist kein von der Mehrwertsteuer befreiter Schul- und Hochschulunterricht. So entschied der EuGH (Rs. C-449/17).
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