Das SG Koblenz entschied, dass Fahrtkosten zur stufenweisen Wiedereingliederung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen zu erstatten sind (Az. S 11 KR 418/21).
Fahrtkosten zur stufenweisen Wiedereingliederung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen zu erstatten
von tadmin | Jun 8, 2023 | Uncategorized