Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat die Finanzämter des Landes angewiesen, in der Zeit vom 17. bis 31. Dezember 2017 auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen zu verzichten.
Source: DATEV Steuer
Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat die Finanzämter des Landes angewiesen, in der Zeit vom 17. bis 31. Dezember 2017 auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen zu verzichten.
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