Das OLG Karlsruhe hat in einem Rechtsstreit wegen unlauteren Wettbewerbs über die Zulässigkeit einer Werbung für frisch gepressten Orangensaft entschieden (Az. 14 Ukl 1/23).
Frisch gepresster Orangensaft zum Selbstabfüllen im Supermarkt – Werbung hierfür bedarf einer Grundpreisangabe
von tadmin | Jul 12, 2024 | Uncategorized