Die fristlose Kündigung ihrer damaligen Geschäftsführerin durch die Klinikum Hochrhein GmbH war unwirksam. So entschied das OLG Karlsruhe und sprach der ehemaligen Geschäftsführerin weitere Vergütungsansprüche zu (Az. 4 U 64/23).
Fristlose Kündigung einer ehemaligen Geschäftsführerin der Klinikum Hochrhein GmbH war unwirksam
von tadmin | Aug 9, 2023 | Uncategorized