Das BMF hat den geänderten Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, den Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2024 sowie den Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den DBA ab 2024 (Anwendung ab dem 01.04.2024) veröffentlicht (Az. IV C 5 – S-2361 / 19 / 10008 :011).