Das BSG entschied, dass für die Zuerkennung des Merkzeichens aG und damit die Nutzung von Behindertenparkplätzen die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum maßgeblich ist (Az. B 9 SB 1/22 R und B 9 SB 8/21 R).
Gehunfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum ist maßgeblich für die Nutzung von Behindertenparkplätzen
von tadmin | Mrz 11, 2023 | Uncategorized