Das FG Münster hat entschieden, dass Geschäftsführer grundsätzlich auch für Zeiträume der Eigenverwaltung in Haftung genommen werden können (Az. 7 K 783/17).
Source: DATEV Steuer
Das FG Münster hat entschieden, dass Geschäftsführer grundsätzlich auch für Zeiträume der Eigenverwaltung in Haftung genommen werden können (Az. 7 K 783/17).
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