Die Bundesregierung will die gesetzliche Unfallversicherung weiterentwickeln. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem sie als Begründung ausführt, dass sich in Zeiten multipler Krisen und einer veränderten Lebens- und Arbeitswelt in der gesetzlichen Unfallversicherung veränderte Schutzbedarfe ergeben hätten. Auch ermögliche die fortschreitende Digitalisierung einen Bürokratieabbau.