Das BSG entschied, dass der Vergütungsanspruch des Krankenhauses für eine medizinisch erforderliche Transplantation eines im vorgesehenen Verfahren zugeteilten Organs nicht dadurch entfällt, dass das Krankenhaus falsche Angaben zur Dringlichkeit der Transplantation an Eurotransplant gemeldet hat (Az. B 1 KR 3/22 R).
„Göttinger Transplantationsskandal“ – Vergütungsanspruch der Universitätsklinik trotz Manipulationen
von tadmin | Mrz 9, 2023 | Uncategorized