Das BMF teilt mit, dass die Angabe „1. Januar 2018“ in der Anwendungsregelung des BMF-Schreibens vom 10. Oktober 2017 durch die Angabe „1. Januar 2019“ ersetzt wird (Az. III C 3 – S-7103-a / 15 / 10001).
Source: DATEV Steuer
Das BMF teilt mit, dass die Angabe „1. Januar 2018“ in der Anwendungsregelung des BMF-Schreibens vom 10. Oktober 2017 durch die Angabe „1. Januar 2019“ ersetzt wird (Az. III C 3 – S-7103-a / 15 / 10001).
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