Sind bei Mandatsende noch Vergütungsansprüche offen, müssen Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: die Handakten nicht an ihre Mandaten herausgeben. Datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche höhlen dieses Zurückbehaltungsrecht aus. Die Spitzenverbände der drei Berufe fordern, dass in das BDSG eine Ausnahmeregelung zu ihrem Schutz aufgenommen wird.