Das SG Stuttgart lehnte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls eines forstwirtschaftlichen Unternehmers im Nebenerwerb bei Verrichtung einer Tätigkeit, die dem eigenwirtschaftlichen Bereich des Versicherten zuzuordnen ist, ab (Az. S 21 U 3144/21).
Kein Arbeitsunfall eines forstwirtschaftlichen Unternehmers im Nebenerwerb bei Schaffung eines Lagerortes für Brennholz für das private Heizen
von tadmin | Aug 10, 2024 | Uncategorized