Einer Klage eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreispauschale fehlt das Rechtsschutzinteresse, weil der Arbeitgeber nicht Schuldner der Energiepreispauschale ist. So entschied das FG Hamburg (Az. 1 K 163/23).
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Klage eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreispauschale
von tadmin | Jan 6, 2024 | Uncategorized