Das FG Sachsen hat das Preisgeld aus dem Kunstpreis der Leipziger Volkszeitung (LVZ), der seit 1994 an Künstlerinnen und Künstler verliehen wird, die noch am Beginn ihres Schaffens stehen und die mit der Region Leipzig verbunden sind, für nicht einkommensteuerbar erklärt (Az. 4 K 156/21).