Das BVerwG entschied, dass eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, soweit sie wirtschaftlichen Zwecken dient, nicht zur Jagdsteuer herangezogen werden darf (Az. 9 C 14.16).
Source: DATEV Steuer
Das BVerwG entschied, dass eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, soweit sie wirtschaftlichen Zwecken dient, nicht zur Jagdsteuer herangezogen werden darf (Az. 9 C 14.16).
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