Die BRAK hat Stellung zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Sanktionierung von Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der EU genommen. Darin begrüßt sie zunächst die Zielsetzung der Kommission, nämlich die effektive Durchsetzung von EU-Sanktionen im Hinblick auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands, übt jedoch Kritik an der Pönalisierung der Rechtsberatung in Art. 3 Abs. 2 lit. g.