Es besteht kein Informationsanspruch nach dem Landesinformationsgesetz auf Erteilung anonymisierter Auskünfte zu Gesundheitsangaben und Todesursachen von Verstorbenen, bei denen ein Zusammenhang mit einer COVID-19-Infektion angenommen wird. Dies entschied das VG Freiburg (Az. 5 K 2655/20).