Die Aufforderung, nach zwei missglückten Beförderungsversuchen die Koffer am Gepäckbeförderungsband abzuholen, stelle eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung des Reiseveranstalters dar. Den Reisenden stehe lt. LG Frankfurt somit Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu (Az. 2-24 S 2/24).
Kommentarlose Rückgabe der Koffer: Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit
von tadmin | Juli 11, 2025 | Uncategorized