Das AG München entschied, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft den Umbau eines Fensters zu einer zusätzlichen Balkontür in der Loggia eines Eigentümers nicht verweigern darf, wenn keine rechtlich relevanten Beeinträchtigungen für die anderen Eigentümer bestehen (Az. 1293 C 26254/24).
Mauerdurchbruch in die Loggia: Anspruch auf Zustimmung der WEG zum Einbau einer weiteren Balkontür
von tadmin | Sep. 23, 2025 | Uncategorized