Das LG Koblenz hatte zu entscheiden, ob der Pächter einer Tankstelle und der Hersteller von Dieselkraftstoffen haften, wenn 7 Tage nach der Betankung Metallspäne im Kraftstoffsystem gefunden werden und der Motor eines Kraftfahrzeugs hierdurch einen erheblichen Schaden erleidet (Az. 15 O 47/22).