Das FG Niedersachsen hatte sich mit der Frage zu befassen, inwieweit Aufwendungen für die Durchführung von Funktionstraining (ärztlich verordnete Wassergymnastik) in einem Fitnessstudio als außergewöhnliche Belastungen i. S. d. § 33 Abs. 1 EStG abzugsfähig sind (Az. 9 K 17/21).
Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio zur Durchführung eines ärztlich verordneten Funktionstrainings (Wassergymnastik) keine außergewöhnlichen Belastungen
von tadmin | Jan 20, 2023 | Uncategorized