Das VG Freiburg hat das Motorradfahrverbot für einen nahe der Stadt Achern gelegenen Abschnitt der Kreisstraße 5311 zwischen Rheinau-Rheinbischofsheim und Achern-Wagshurst als rechtmäßig bestätigt (Az. 2 K 1226/22 und 2 K 1226/22).