Das OLG Zweibrücken hat ein Urteil des LG Frankenthal (Az. 8 O 66/21) über den Ersatz eines Ernteausfallschadens wegen Abdriftens von Spritzmittel auf einen bepflanzten Nachbaracker bestätigt (Az. 8 U 6/23).
Pfälzisches OLG bestätigt Urteil zu Ernteausfallschaden wegen Abdriftens eines Spritzmittels auf Nachbaracker
von tadmin | Okt. 25, 2023 | Uncategorized