Der BFH hat die Voraussetzungen präzisiert, unter denen das Finanzamt Ansprüche aus einem Internet-Domainvertrag pfänden kann (Az. VII R 27/15). Das berichtet das FG Münster.
Source: DATEV Steuer
Der BFH hat die Voraussetzungen präzisiert, unter denen das Finanzamt Ansprüche aus einem Internet-Domainvertrag pfänden kann (Az. VII R 27/15). Das berichtet das FG Münster.
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