Lt. AG München besteht kein Schadensersatzanspruch einer Kundin gegen ihre Bank, da sie durch Preisgabe der SMS-TAN Dritten eine Registrierung eines Geräts ermöglicht hatte. Die Preisgabe persönlicher Sicherheitsmerkmale an Dritte ist gemäß den vertraglichen Bestimmungen untersagt (Az. 271 C 16677/24).
Phishing bei Reisebuchung: Kein Anspruch auf Rückzahlung abgebuchter Kreditkartenbeträge
von tadmin | Mai 13, 2025 | Uncategorized